Als BaFin-Warnliste werden die öffentlichen Warnungen und Meldungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bezeichnet. Die BaFin warnt darin insbesondere vor Anbietern, die ohne die erforderliche Erlaubnis (§ 32 KWG) Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte betreiben — darunter regelmäßig unseriöse Trading-Plattformen, Krypto-Angebote und Klone echter Finanzunternehmen.
Die Warnungen werden laufend auf www.bafin.de veröffentlicht. Daneben führt die BaFin eine Unternehmensdatenbank, in der sich prüfen lässt, ob ein Anbieter über eine Erlaubnis für das jeweilige Geschäft verfügt. Beides zusammen ist für Anleger das wichtigste kostenlose Prüfwerkzeug vor einer Investition: Wer weder eine Erlaubnis nachweisen kann noch in der Datenbank auftaucht, sollte kein Geld erhalten.
Wichtig ist die richtige Lesart: Ein Eintrag in den Warnungen ist ein gewichtiges Alarmsignal — das Fehlen eines Eintrags ist aber kein Unbedenklichkeitsnachweis. Betrügerische Plattformen entstehen schneller, als Aufsichtsbehörden warnen können, und wechseln häufig Namen und Domains. Die Prüfung ersetzt also keine kritische Gesamtbetrachtung des Angebots.
Bedeutung für Betroffene
Taucht der eigene Anbieter in einer BaFin-Warnung auf, ist das ein starkes Indiz für unerlaubte Geschäfte — und ein Argument bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Wie es dann weitergeht, zeigen die Seiten Broker-Betrug und Anlagebetrug.
Weitere Begriffe
Anlagebetrug
Täuschung von Anlegern über eine Kapitalanlage, um Zahlungen zu erlangen — strafbar als Betrug nach § 263 StGB. Definition und Bedeutung.
Chargeback
Rückbuchung einer Kartenzahlung über die kartenausgebende Bank — wann sie bei Betrug in Betracht kommt und welche Fristen gelten.
Kapitalanlagebetrug
Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB): unrichtige vorteilhafte Angaben beim Vertrieb von Kapitalanlagen gegenüber einem größeren Anlegerkreis.