Ablauf & Vorgehen · Sechs Schritte

Ablauf: So prüfen wir Ihren Fall

Vom ersten Kontakt bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche folgt unsere Arbeit einem klaren Ablauf. Sie wissen an jedem Punkt, was als Nächstes passiert, was es kostet — und Sie entscheiden vor jedem Schritt selbst, ob es weitergeht.

  • Keine Erfolgsgarantie
  • Keine Kaltakquise
  • Transparente Kosten
  • Vertraulich & DSGVO-konform

Wie läuft die Fallprüfung ab?

Kurz beantwortet

Am Anfang steht eine kostenlose Ersteinschätzung: Sie schildern Ihren Fall, wir prüfen Anbieter, Zahlungswege und Unterlagen. Danach erhalten Sie eine klare Empfehlung — auch, wenn sie lautet, von weiteren Schritten abzusehen. Erst dann folgen Strafanzeige, Vermögenssicherung, Akteneinsicht und die zivilrechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Schritt für Schritt

Die sechs Schritte im Detail

  1. Anfrage & kostenlose Ersteinschätzung

    Sie erreichen uns über das Kontaktformular oder telefonisch und schildern in Ihren Worten, wie es zu der Anlage kam, wer Sie kontaktiert hat und wohin Sie gezahlt haben. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

    In der Ersteinschätzung prüfen wir: Wer steht hinter dem Angebot — gibt es Warnungen der BaFin, fehlt eine Erlaubnis nach § 32 KWG? Über welche Wege ist Ihr Geld geflossen: Überweisung, Kreditkarte, Kryptowährung? Welche Unterlagen existieren, und drohen Verjährungsfristen (§§ 195, 199 BGB)? Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

  2. Unterlagen & Sachverhalt

    Für eine belastbare Bewertung ordnen wir gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt. Hilfreich ist alles, was den Kontakt und die Zahlungen dokumentiert — Sie müssen dafür nichts aufbereiten, und es ist kein Hindernis, wenn einzelne Belege fehlen:

    • Verträge, Kontoeröffnungs- und Registrierungsunterlagen der Plattform
    • Chat-Verläufe, E-Mails und Messenger-Nachrichten mit den Ansprechpartnern
    • Zahlungsbelege: Überweisungen, Kreditkartenabrechnungen, Kontoauszüge
    • Wallet-Adressen, Transaktions-IDs und Kontodaten der Empfängerseite
    • Screenshots der Plattform, des angezeigten Kontostands und der Auszahlungsversuche
    • Namen, Telefonnummern und Webadressen, unter denen man Sie kontaktiert hat

    Wichtig: Löschen Sie nichts und schließen Sie keine Konten — auch scheinbar nebensächliche Nachrichten können später Täter oder Zahlungswege belegen.

  3. Ehrliche Empfehlung — auch, wenn sie unbequem ist

    Auf dieser Grundlage erhalten Sie unsere Empfehlung. Sind rechtliche Schritte in Ihrem Fall wirtschaftlich voraussichtlich nicht sinnvoll — etwa weil die Täter anonym bleiben und kein greifbares Vermögen erkennbar ist — raten wir Ihnen offen ab, statt Ihnen weitere Kosten zu verursachen.

    Entscheiden Sie sich für die Beauftragung, besprechen wir vorab die Vergütung — nach RVG oder auf Grundlage einer klaren Vereinbarung — und legen die nächsten Schritte fest. Details dazu unter Kosten & Vergütung.

  4. Strafanzeige & Vermögenssicherung

    Wir erstatten für Sie eine fundierte, mit Beweismitteln unterlegte Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Ziel ist nicht nur die Strafverfolgung: Die Behörden können Vermögenswerte der Täter im Wege der Einziehung (§§ 73 ff. StGB) und des Vermögensarrests (§§ 111b ff. StPO) sichern lassen — je früher, desto eher sind noch Gelder vorhanden, aus denen Geschädigte später entschädigt werden können.

    Parallel informieren wir, wo es sinnvoll ist, Banken und Zahlungsdienstleister, um weitere Abflüsse zu stoppen und Rückholungsmöglichkeiten im Zahlungsweg zu prüfen.

  5. Akteneinsicht in die Ermittlungsakte

    Als geschädigte Person haben Sie über eine anwaltliche Vertretung das Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakte (§ 406e StPO). Die Akte ist häufig die wichtigste Erkenntnisquelle des gesamten Verfahrens: Sie zeigt, gegen wen ermittelt wird, über welche Konten Gelder geflossen sind und ob Vermögen gesichert werden konnte.

    Diese Informationen bilden die Grundlage für die Entscheidung, gegen wen sich zivilrechtliche Schritte richten sollten — und ob sie sich wirtschaftlich lohnen.

  6. Zivilrechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche

    Wir machen Ihre Ansprüche außergerichtlich und, wo nötig, gerichtlich geltend — gegen Täter und Hintermänner (insbesondere aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Schutzgesetzen sowie aus § 826 BGB), gegen Beteiligte und, wo tragfähig, im Zahlungsweg gegenüber Banken und Zahlungsdienstleistern.

    Vor jedem Schritt bewerten wir mit Ihnen, ob dem Aufwand realistisch verwertbares Vermögen gegenübersteht — ein Titel gegen zahlungsunfähige Täter bringt Sie nicht weiter. Auch hier entscheiden Sie — auf Grundlage einer klaren Empfehlung.

Keine Versprechen

Was Sie realistisch erwarten können

Ermittlungsverfahren bei Finanzbetrug dauern — häufig viele Monate, in umfangreichen Verfahren auch Jahre. Zivilrechtliche Schritte können teils parallel laufen, hängen aber oft von Erkenntnissen aus der Ermittlungsakte ab. Auf diese Dauer haben wir nur begrenzten Einfluss; was wir zusagen können, ist etwas anderes: dass Sie über jeden relevanten Zwischenstand informiert werden.

Prozentzahlen oder Quoten nennen wir bewusst nicht: Die Fälle unterscheiden sich in Tätern, Zahlungswegen und gesicherten Vermögenswerten so stark, dass eine pauschale Zahl mehr verschleiern als erklären würde.

Was sich seriös sagen lässt: Drei Merkmale prägen die Ausgangslage eines Falls — der Zahlungsweg, die Greifbarkeit der Verantwortlichen und der Zeitpunkt.

MerkmalEher günstige AusgangslageEher schwierige Ausgangslage
ZahlungswegÜberweisung auf Konten in Deutschland oder der EUKryptowährungen über viele Zwischenstationen
VerantwortlicheIdentifizierbare Verantwortliche oder beteiligte UnternehmenAnonyme Täter, die ausschließlich aus Drittstaaten agieren
ZeitpunktFrüh — Gelder sind womöglich noch nicht weitergeleitetLange zurückliegende Zahlungen und drohende Verjährung

Auch eine schwierige Ausgangslage bedeutet nicht automatisch, dass nichts zu machen ist — sie fließt aber offen in unsere Empfehlung ein. Was die Vertretung kostet, erklären wir transparent unter Kosten & Vergütung; den ersten Schritt machen Sie über die kostenlose Ersteinschätzung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Ablauf der Fallprüfung

Was kostet mich der erste Schritt?

Nichts. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich — Sie gehen damit keine Verpflichtung ein. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen, und auch dann erst, nachdem wir die Vergütung (nach RVG oder auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung) vorab mit Ihnen besprochen haben. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, prüfen wir die Deckung für Sie.

Muss ich alle Unterlagen vollständig haben, bevor ich mich melde?

Nein. Schicken Sie uns, was vorhanden ist — auch eine lückenhafte Dokumentation reicht für die Ersteinschätzung in aller Regel aus. Wir sagen Ihnen anschließend konkret, welche Belege noch hilfreich wären und wie Sie sie sichern können, bevor Chats gelöscht oder Plattformen abgeschaltet werden.

Wie lange dauert das gesamte Verfahren?

Eine seriöse Pauschalantwort gibt es nicht: Ermittlungsverfahren dauern häufig viele Monate, umfangreiche Verfahren auch Jahre. Was wir steuern können, ist unsere Seite: Nach jedem Schritt — Anzeige, Akteneinsicht, außergerichtliche Forderung — erhalten Sie von uns eine Rückmeldung mit Stand und Empfehlung, ohne dass Sie nachfragen müssen.

Was passiert, wenn Sie mir von rechtlichen Schritten abraten?

Dann sagen wir Ihnen das klar und begründen es — etwa wenn Täter anonym bleiben und kein greifbares Vermögen erkennbar ist. Die Ersteinschätzung bleibt auch dann kostenlos. Eine Strafanzeige können Sie unabhängig davon jederzeit selbst bei jeder Polizeidienststelle erstatten; die Entscheidung über jeden weiteren Schritt bleibt bei Ihnen.

Ihr nächster Schritt

Machen Sie den ersten Schritt — kostenlos und unverbindlich

Schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten zeitnah eine Ersteinschätzung, welche der sechs Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind — und welche nicht.

Kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns danach ausdrücklich beauftragen — die Vergütung nach RVG oder Vergütungsvereinbarung besprechen wir vorab. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung prüfen wir für Sie.

Keine Erfolgsgarantie — dafür eine klare Einschätzung. Keine Weitergabe Ihrer Daten, Verarbeitung ausschließlich in der EU.

  1. 01Sie schildern Ihren Fall — online oder telefonisch
  2. 02Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück
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