Leistungen · Bundesweite Vertretung

Leistungen für Betroffene von Finanzbetrug

Anlagebetrug, Kryptobetrug, ein unseriöser Broker oder eine Plattform, die nicht auszahlt: Wir vertreten Privatanleger und Unternehmen bundesweit — unabhängig davon, wo Sie wohnen und wo die Täter sitzen. Am Anfang steht immer die kostenlose Ersteinschätzung: Sie schildern Ihren Fall, wir sagen Ihnen, welche Schritte in Betracht kommen.

  • Keine Erfolgsgarantie
  • Keine Kaltakquise
  • Transparente Kosten
  • Vertraulich & DSGVO-konform

Vier Leistungsbereiche

Bei welchen Betrugsformen vertreten wir Sie?

Die Maschen unterscheiden sich, das rechtliche Handwerkszeug ähnelt sich: Strafanzeige, Sicherung von Vermögenswerten, Akteneinsicht und zivilrechtliche Durchsetzung. Auf den Detailseiten finden Sie zu jedem Bereich Erkennungsmerkmale, rechtliche Grundlagen und erste Schritte.

Die Einordnung übernehmen wir

Nicht sicher, welcher Fall Ihrer ist?

Das müssen Sie auch nicht sein. Viele Maschen überschneiden sich: Kryptobetrug läuft über eine Trading-Plattform, ein falscher Broker vermittelt eine vermeintliche Kapitalanlage. Für die Ersteinschätzung genügt es, wenn Sie in Ihren Worten schildern, was passiert ist — die rechtliche Einordnung ist unsere Aufgabe.

Wichtig: Wir kontaktieren Betroffene niemals unaufgefordert. So erkennen Sie unseriöse „Recovery“-Angebote.

Unser Vorgehen

So prüfen wir Ihren Fall

Von der kostenlosen Ersteinschätzung über Strafanzeige, Vermögenssicherung und Akteneinsicht bis zur zivilrechtlichen Durchsetzung — sechs klar definierte Schritte, mit einer ehrlichen Empfehlung an jedem Punkt.

Den Ablauf im Detail ansehen

Kosten & Vergütung

Transparent von Anfang an

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Danach rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer klaren Vergütungsvereinbarung ab — vorab erläutert. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, prüfen wir die Deckung für Sie.

Kosten & Vergütung im Detail

Für wen wir tätig werden können

Wir sind in Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen und arbeiten nach deutschem Recht. In der Regel können wir helfen, wenn mindestens eines zutrifft: Sie leben in Deutschland, Sie haben von einem Bank- oder Handelskonto in Deutschland oder der EU gezahlt, oder eine beteiligte Firma, Bank oder ein Zahlungsdienstleister sitzt hier. Für Betroffene aus Österreich oder der Schweiz können wir tätig werden, wenn der Fall einen Bezug nach Deutschland oder in die EU hat — etwa eine hier ansässige Bank, ein Zahlungsdienstleister oder ein Beteiligter. Trifft nichts davon zu, schreiben Sie es einfach dazu — wir sagen Ihnen offen, ob wir tätig werden können.

Ihr nächster Schritt

Lassen Sie Ihren Fall kostenlos einordnen

Schildern Sie uns, was passiert ist — wir sagen Ihnen, in welchen Bereich Ihr Fall gehört und welche rechtlichen Schritte in Betracht kommen. Vertraulich und unverbindlich.

Kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns danach ausdrücklich beauftragen — die Vergütung nach RVG oder Vergütungsvereinbarung besprechen wir vorab. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung prüfen wir für Sie.

Keine Erfolgsgarantie — dafür eine klare Einschätzung. Keine Weitergabe Ihrer Daten, Verarbeitung ausschließlich in der EU.

  1. 01Sie schildern Ihren Fall — online oder telefonisch
  2. 02Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück
  3. 03Sie erhalten eine Ersteinschätzung — kostenlos und unverbindlich
Kostenlose Ersteinschätzung