Warnhinweis für Betroffene
Recovery-Scams: der Betrug nach dem Betrug
Sie wurden betrogen — und jetzt meldet sich jemand, der Ihr Geld gegen eine Vorabzahlung „zurückholen“ will? Dann sollen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit ein zweites Mal betrogen werden. Hier lesen Sie, wie die Masche funktioniert, woran Sie sie erkennen und wie Sie jeden Anbieter überprüfen — ausdrücklich auch uns.
Keine Kaltakquise · Keine Gebühren vor der Ersteinschätzung · Keine Erfolgsgarantie
Begriff
Was ist ein Recovery-Scam?
Kurz beantwortet
Ein Recovery-Scam ist der Betrug nach dem Betrug: Täter oder Trittbrettfahrer kontaktieren Betrugsopfer erneut und versprechen, das verlorene Geld gegen Vorkasse zurückzuholen. Nach Zahlung der angeblichen „Gebühren“ verschwindet auch dieses Geld. Seriöse Anbieter melden sich nie unaufgefordert und verlangen keine Vorabzahlungen für eine versprochene Rückholung.
Den Begriff und verwandte Maschen erklären wir kompakt im Glossar unter „Recovery-Scam“. Wie die Täter im Einzelnen vorgehen, lesen Sie hier.
Die Masche
Wie läuft ein Recovery-Scam ab?
Hinter dem Angebot stecken entweder die ursprünglichen Täter selbst — die genau wissen, wen sie um wie viel gebracht haben — oder Trittbrettfahrer, die Opferdaten aufgekauft haben. Das Vorgehen folgt fast immer demselben Muster:
- 01
Unaufgeforderter Kontakt — mit erstaunlich genauen Falldetails
Ein Anruf oder eine E-Mail, oft mit präzisen Angaben zu Plattformname, Anlagesumme und Verlustzeitpunkt. Der Grund ist ernüchternd: Daten von Betrugsopfern werden unter Tätern gehandelt und für Folgetaten weiterverkauft. Genaue Details beweisen keine Seriosität — sie zeigen nur, dass Ihre Daten kursieren.
- 02
Falsche Identität als Vertrauensbeweis
Die Absender geben sich als Behörde, Kanzlei, „Blockchain-Analysten“, Ermittler oder Mitarbeiter der Ursprungsplattform aus — mit gefälschten Websites, Briefköpfen und angeblichen Nachweisen („Ihre Coins wurden lokalisiert“). Häufig werden Namen und Angaben echter Kanzleien kopiert.
- 03
Vorkasse — und dann immer mehr
Vor der angeblichen „Auszahlung“ sollen „Gebühren“, „Steuern“, Kautionen oder eine spezielle „Software“ bezahlt werden. Nach der ersten Zahlung folgen weitere Forderungen — bis der Kontakt abbricht und auch dieses Geld verloren ist.
Warnzeichen
Rote Flaggen auf einen Blick
Schon eines dieser Merkmale ist Grund genug, den Kontakt zu beenden. Treffen mehrere zu, handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsversuch.
Erfolgsgarantie
Wer Ihnen die Rückzahlung fest zusagt, will Ihr Vertrauen kaufen. Seriöse Rechtsverfolgung kennt keine Erfolgsgarantie — in keinem Fall.
Vorkasse
„Bearbeitungsgebühren“, „Steuern“ oder „Freigabekosten“, bevor irgendetwas geschieht — dasselbe Muster wie bei der Ausgangstat.
Kontakt nur über Messenger
WhatsApp oder Telegram statt ladungsfähiger Anschrift, Festnetznummer und E-Mail-Adresse mit überprüfbarer Domain.
Druck und Eile
Angebliche Fristen („Die Gelder werden nur noch heute treuhänderisch gehalten“) sollen Prüfung und Rückfragen verhindern.
Zahlung in Krypto
Zahlungen in Bitcoin, über Gutscheinkarten oder auf Privatkonten im Ausland lassen sich kaum zurückverfolgen — genau deshalb werden sie verlangt.
Keine überprüfbare Zulassung
Kein Eintrag im Anwaltsverzeichnis, kein vollständiges Impressum, keine zuständige Kammer oder Aufsicht — oder Angaben, die von echten Kanzleien kopiert wurden.
Selbst prüfen statt vertrauen
So überprüfen Sie jeden Anbieter — auch uns
Diese vier Schritte kosten wenige Minuten und funktionieren bei jedem Anbieter. Wir nennen sie bewusst, weil Sie auch uns daran messen sollen — Vertrauen entsteht durch Überprüfbarkeit, nicht durch Versprechen.
- 01
Amtliches Anwaltsverzeichnis abfragen
Jede in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis eingetragen. Kein Eintrag unter dem angegebenen Namen? Dann keine Beauftragung — ohne Ausnahme.
- 02
Impressum auf Pflichtangaben prüfen
Anbieter müssen ein Impressum mit Namen, ladungsfähiger Anschrift und E-Mail-Adresse führen (§ 5 DDG); bei Kanzleien kommen Berufsbezeichnung und zuständige Kammer hinzu. Fehlen Angaben oder wirken sie kopiert: Finger weg. Zum Vergleich: unser Impressum.
- 03
BaFin-Datenbank und BaFin-Warnungen
Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen erbringt, braucht eine Erlaubnis. In der Unternehmensdatenbank der BaFin lässt sich prüfen, ob ein Anbieter zugelassen ist; zusätzlich veröffentlicht die BaFin laufend Warnungen zu unerlaubten Angeboten.
- 04
Rückruf über die offiziell veröffentlichte Nummer
Legen Sie auf — und rufen Sie über die Nummer zurück, die im Verzeichnis oder auf der offiziellen Website steht, nie über die Nummer aus dem Anruf oder Chat. Nur so wissen Sie, dass Sie wirklich mit der Stelle sprechen, für die sich jemand ausgibt.
Zum Abgleich: unsere Angaben
- Kanzlei
- AC Anlegerschutz
- Ladungsfähige Anschrift
- Steinhäuserstraße 20, 76135 Karlsruhe
- Nachschlagen
- Anwaltsverzeichnis · Impressum · Kanzlei
Der Gegenentwurf
So arbeiten wir
Der Unterschied zur Masche liegt nicht in größeren Versprechen, sondern in gar keinen: keine Kaltakquise, keine Vorkasse gegen ein Rückhol-Versprechen, keine Erfolgsgarantie — dafür überprüfbare Angaben und eine ehrliche Einschätzung, was in Ihrem Fall möglich ist und was nicht.
- Keine Erfolgsgarantie
- Seriöse Rechtsverfolgung kennt keine Garantien. Wir sagen Ihnen ehrlich, welche Schritte in Ihrem Fall Aussicht haben — und welche nicht.
- Keine Kaltakquise
- Wir kontaktieren Betroffene niemals unaufgefordert. Wer Sie ungefragt anruft und Rückholung verspricht, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst Betrüger.
- Transparente Kosten
- Vergütung nach klaren Grundsätzen (RVG bzw. Vereinbarung), vorab erläutert. Keine versteckten Vorabgebühren.
- Vertraulich & DSGVO-konform
- Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich in der EU verarbeitet.
Sofort handeln
Was tun, wenn Sie kontaktiert wurden?
Unabhängige Informationen zu aktuellen Betrugsmaschen bieten die Polizeiliche Kriminalprävention und die Verbraucherzentrale. Ob in Ihrem Fall darüber hinaus rechtliche Schritte in Betracht kommen, klären wir gern in einer kostenlosen Ersteinschätzung.
- 01Auflegen bzw. nicht antworten — und nicht über die Nummer zurückrufen, die im Anruf oder Chat genannt wurde.
- 02Nichts zahlen, nichts herausgeben: keine Ausweiskopie, keine Kontodaten, keinen Fernzugriff auf Ihren Rechner.
- 03Alles sichern: Rufnummer, E-Mail-Adresse, Chatverlauf, Zahlungsaufforderung, Screenshots der Website.
- 04Bereits gezahlt? Informieren Sie sofort Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister und lassen Sie prüfen, ob sich die Zahlung noch stoppen oder reklamieren lässt.
- 05Strafanzeige erstatten — bei jeder Polizeidienststelle oder über die Onlinewache Ihres Bundeslandes. Der Recovery-Scam ist ein eigenständiger Betrug (§ 263 StGB).
- 06Den Absender prüfen, nicht seine Angaben: Anwaltsverzeichnis, Impressum, BaFin-Datenbank — die vier Schritte oben.
Häufige Fragen
Recovery-Scams — häufige Fragen von Betroffenen
Warum kennen die Anrufer so genaue Details zu meinem Fall?
Weil Daten von Betrugsopfern unter Tätern gehandelt und weiterverkauft werden. Wer bereits geschädigt wurde, steht häufig auf Listen, die gezielt für Folgetaten genutzt werden. Genaue Falldetails sind deshalb kein Beleg für Echtheit, sondern ein deutliches Warnsignal: Brechen Sie den Kontakt ab und überprüfen Sie den Absender unabhängig über offizielle Verzeichnisse.
Ich habe bereits an einen Recovery-Dienst gezahlt — was kann ich tun?
Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, sichern Sie alle Belege (Chats, E-Mails, Zahlungsnachweise, Wallet-Adressen) und erstatten Sie Strafanzeige — der Recovery-Scam ist ein eigenständiger Betrug (§ 263 StGB). Ob sich daneben zivilrechtliche Ansprüche verfolgen lassen, hängt vom Einzelfall ab. Genau das prüfen wir in einer kostenlosen Ersteinschätzung — offen und ohne Erfolgsgarantie.
Kontaktieren echte Kanzleien oder Behörden Betrugsopfer von sich aus?
Nein. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist Werbung untersagt, die auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist (§ 43b BRAO) — seriöse Kanzleien betreiben keine Kaltakquise. Auch Polizei, Staatsanwaltschaft oder BaFin verlangen niemals Zahlungen über Messenger, Kryptowährungen oder Gutscheinkarten, um Ihnen angeblich Geld auszuzahlen.
Woran erkenne ich, dass ein Rückhol-Angebot unseriös ist?
An der Kombination aus unaufgefordertem Kontakt, festen Ergebniszusagen und Vorkasse. Seriöse Rechtsverfolgung gibt keine Erfolgsgarantie ab, verlangt keine „Freigabegebühren“ und wickelt die Kommunikation nicht über Messenger und Krypto-Zahlungen ab. Prüfen Sie jeden Anbieter im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis und anhand des Impressums — kein Eintrag, keine Beauftragung.
Ihr nächster Schritt
Sprechen Sie mit einer überprüfbaren Kanzlei
Prüfen Sie unsere Angaben im Anwaltsverzeichnis und im Impressum — und schildern Sie uns dann Ihren Fall. Sie erhalten eine Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten, keine Versprechen.
Kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns danach ausdrücklich beauftragen — die Vergütung nach RVG oder Vergütungsvereinbarung besprechen wir vorab. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung prüfen wir für Sie.
Keine Erfolgsgarantie — dafür eine klare Einschätzung. Keine Weitergabe Ihrer Daten, Verarbeitung ausschließlich in der EU.
- 01Sie schildern Ihren Fall — online oder telefonisch
- 02Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück
- 03Sie erhalten eine Ersteinschätzung — kostenlos und unverbindlich