Anlagebetrug: Ansprüche prüfen, Geld zurückfordern
Anbieter verschwunden, Auszahlung verweigert, Rendite erfunden? Wir vertreten Betroffene von Anlagebetrug — von der Strafanzeige über die Akteneinsicht bis zur zivilrechtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Den Anfang macht eine kostenlose Ersteinschätzung.
Fall kostenlos prüfen lassen — in 3 Schritten
- Keine Erfolgsgarantie
- Keine Kaltakquise
- Transparente Kosten
- Vertraulich & DSGVO-konform
Was tun bei Anlagebetrug?
Kurz beantwortet
Bei Anlagebetrug gilt: keine weiteren Zahlungen leisten, Beweise sichern, Bank informieren und rechtliche Schritte prüfen lassen. In Betracht kommen Strafanzeige, Sicherung von Vermögenswerten und zivilrechtliche Ansprüche gegen Täter und Beteiligte. Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Zahlungsströme nachverfolgen.
Muster erkennen
Woran Sie Kapitalanlagebetrug erkennen
„Garantierte“ Renditen
Feste Gewinnversprechen von 10, 20 oder 50 Prozent — bei realen Kapitalanlagen gibt es garantierte Traumrenditen nicht. Wer sie dennoch zusagt, verkauft keine Anlage, sondern eine Geschichte.
Druck und Eile
„Nur noch heute“, ständige Anrufe, angebliche Exklusiv-Chancen. Seriöse Anbieter setzen Anleger nicht unter Zeitdruck.
Unklare Anbieter im Ausland
Keine ladungsfähige Anschrift, wechselnde Firmennamen, Sitz in Drittstaaten, keine Erlaubnis der BaFin für das Einlagen- oder Finanzdienstleistungsgeschäft.
Auszahlung nur gegen Nachschuss
Gewinne werden angezeigt, aber vor der „Freigabe“ sollen Steuern, Gebühren oder Kautionen gezahlt werden — ein klassisches Betrugsmuster.
Die BaFin veröffentlicht laufend Warnungen zu unerlaubten Angeboten. Ob ein Anbieter über eine Erlaubnis verfügt, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen — wir übernehmen das im Rahmen der Ersteinschätzung für Sie.
Rechtliche Grundlagen
Ihre Ansprüche bei Anlagebetrug — die rechtliche Basis
Anlagebetrug ist strafbar: als Betrug nach § 263 StGB und — bei unrichtigen vorteilhaften Angaben gegenüber einem größeren Anlegerkreis, etwa in Prospekten oder Übersichten — als Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB. Für Betroffene ist das Strafverfahren aber nur die halbe Miete. Entscheidend ist die zivilrechtliche Seite: Wer haftet mit welchem Vermögen?
- Deliktische Ansprüche
- Grundlage: § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Schutzgesetzen (z. B. § 263 StGB oder der Erlaubnispflicht des § 32 KWG); § 826 BGB
- Ansatzpunkt: Täter und Hintermänner — Verstoß gegen Schutzgesetze, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung
- Prospekt- und Beratungshaftung
- Grundlage: u. a. §§ 280, 311 BGB
- Ansatzpunkt: Anbieter und Vermittler, die mit fehlerhaften Unterlagen oder Falschberatung für eine Kapitalanlage geworben haben
- Ansprüche im Zahlungsweg
- Grundlage: Abhängig von der Zahlart: Überweisung, Kreditkarte oder Krypto-Transfer
- Ansatzpunkt: Zahlungsdienstleister — etwa die Anregung einer Rückbuchung bei Kartenzahlung; ob das im Einzelfall trägt, prüfen wir konkret
- Vermögenssicherung über das Strafverfahren
- Grundlage: §§ 73 ff. StGB, §§ 111b ff. StPO
- Ansatzpunkt: Einziehung und Vermögensarrest durch die Staatsanwaltschaft — davon profitieren Geschädigte bei der späteren Entschädigung
Welche dieser Wege in Ihrem Fall tragen, hängt von den Fakten ab: Wer steht hinter dem Angebot? Wohin ist das Geld geflossen? Welche Unterlagen existieren? Genau das klären wir in der kostenlosen Ersteinschätzung — die vier Schritte darunter stehen im nächsten Abschnitt.
Unser Vorgehen
So gehen wir bei Anlagebetrug für Sie vor
- 01
Kostenlose Ersteinschätzung
Sie schildern Ihren Fall, wir prüfen Anbieter, Zahlungswege und Unterlagen — und sagen Ihnen offen, ob und welche Schritte Aussicht haben.
- 02
Strafanzeige & Behörden
Wir erstatten eine fundierte Strafanzeige und regen die Sicherung von Konten und Vermögenswerten an, bevor Gelder weiterwandern.
- 03
Anwaltliche Akteneinsicht
Über § 406e StPO erhalten wir Einblick in die Ermittlungsakte — oft die entscheidende Quelle für Täter, Konten und Mitverantwortliche.
- 04
Zivilrechtliche Durchsetzung
Wir machen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich geltend — gegen Täter, Beteiligte und, wo tragfähig, im Zahlungsweg.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Entstehen danach Kosten, rechnen wir nach dem RVG oder einer vorab besprochenen Vereinbarung ab — vorab besprochen, ohne versteckte Gebühren.
Ehrlichkeit statt Versprechen
Was wir Ihnen nicht versprechen
Nach einem Betrug ist das Vertrauen verletzt — umso wichtiger ist uns Klarheit: Niemand kann Ihnen die Rückzahlung garantieren. Wer es doch tut, will Sie in der Regel ein zweites Mal schädigen.
- Keine Erfolgsgarantie
- Seriöse Rechtsverfolgung kennt keine Garantien. Wir sagen Ihnen ehrlich, welche Schritte in Ihrem Fall Aussicht haben — und welche nicht.
- Keine Kaltakquise
- Wir kontaktieren Betroffene niemals unaufgefordert. Wer Sie ungefragt anruft und Rückholung verspricht, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst Betrüger.
- Transparente Kosten
- Vergütung nach klaren Grundsätzen (RVG bzw. Vereinbarung), vorab erläutert. Keine versteckten Vorabgebühren.
- Vertraulich & DSGVO-konform
- Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich in der EU verarbeitet.
Häufige Fragen
Anlagebetrug — häufige Fragen von Betroffenen
Kann ich nach einem Anlagebetrug mein Geld zurückbekommen?
Das hängt vom Einzelfall ab — pauschale Zusagen sind unseriös. Entscheidend ist, ob Verantwortliche identifizierbar sind, ob Vermögenswerte gesichert werden können und über welche Wege gezahlt wurde. Je früher Sie handeln, desto eher lassen sich Zahlungsströme nachverfolgen und Gelder sichern. Nach der Ersteinschätzung wissen Sie, ob rechtliche Schritte in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg haben.
Was kostet die anwaltliche Hilfe bei Anlagebetrug?
Die Ersteinschätzung Ihres Falls ist kostenlos und unverbindlich. Danach rechnen wir transparent nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer klaren Vergütungsvereinbarung ab — die Kosten besprechen wir vorab. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, prüfen wir die Deckung für Sie.
Wie schnell muss ich nach einem Anlagebetrug handeln?
So schnell wie möglich. In den ersten Tagen bestehen die besten Chancen, Zahlungen anzuhalten oder Konten einfrieren zu lassen. Zivilrechtliche Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt haben (§§ 195, 199 BGB) — im Einzelfall gelten abweichende Fristen.
Bringt eine Strafanzeige überhaupt etwas?
Ja, häufig ist sie ein wichtiger Baustein: Staatsanwaltschaften können Konten sperren und Vermögen im Wege des Vermögensarrests sichern lassen. Über die anwaltliche Akteneinsicht (§ 406e StPO) erhalten wir zudem oft Informationen zu Tätern, Konten und Zahlungswegen, die für die zivilrechtliche Durchsetzung entscheidend sind. Ein Automatismus zur Rückzahlung ist die Anzeige allerdings nicht.
Eine „Recovery-Firma“ hat mir Hilfe angeboten — ist das seriös?
Größte Vorsicht: Wer Betroffene unaufgefordert kontaktiert und gegen Vorkasse die Rückholung des Geldes verspricht, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst Betrüger (sogenannter Recovery-Scam). Seriöse Kanzleien geben keine Erfolgsgarantien ab und akquirieren nicht per Kaltanruf. Prüfen Sie Anbieter immer über offizielle Verzeichnisse.
Kostenlose Ersteinschätzung
Fall schildern — kostenlose Ersteinschätzung
Stichpunkte genügen. Sie erhalten eine Einschätzung, welche Schritte in Ihrem Fall in Betracht kommen — kostenlos und unverbindlich.
Kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns danach ausdrücklich beauftragen — die Vergütung nach RVG oder Vergütungsvereinbarung besprechen wir vorab. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung prüfen wir für Sie.
Für wen wir tätig werden können
Wir sind in Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen und arbeiten nach deutschem Recht. In der Regel können wir helfen, wenn mindestens eines zutrifft: Sie leben in Deutschland, Sie haben von einem Bank- oder Handelskonto in Deutschland oder der EU gezahlt, oder eine beteiligte Firma, Bank oder ein Zahlungsdienstleister sitzt hier. Für Betroffene aus Österreich oder der Schweiz können wir tätig werden, wenn der Fall einen Bezug nach Deutschland oder in die EU hat — etwa eine hier ansässige Bank, ein Zahlungsdienstleister oder ein Beteiligter. Trifft nichts davon zu, schreiben Sie es einfach dazu — wir sagen Ihnen offen, ob wir tätig werden können.
Ihr nächster Schritt
Lassen Sie Ihren Fall jetzt kostenlos prüfen
Schildern Sie uns, wie es zu der Anlage kam und wohin Ihr Geld geflossen ist — auch wenn Ihnen Unterlagen fehlen. Wir melden uns mit einer Einschätzung, welche Schritte in Ihrem Fall Aussicht haben.
Kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns danach ausdrücklich beauftragen — die Vergütung nach RVG oder Vergütungsvereinbarung besprechen wir vorab. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung prüfen wir für Sie.
Keine Erfolgsgarantie — dafür eine klare Einschätzung. Keine Weitergabe Ihrer Daten, Verarbeitung ausschließlich in der EU.
- 01Sie schildern Ihren Fall — online oder telefonisch
- 02Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück
- 03Sie erhalten eine Ersteinschätzung — kostenlos und unverbindlich