Kryptobetrug: Zahlungsströme verfolgen, Geld zurückfordern
Auszahlung „gesperrt“, Support stumm? Wir verfolgen die Zahlungsströme und prüfen Ihre Ansprüche — bundesweit.
Fall kostenlos prüfen lassen — in 3 Schritten
- Keine Erfolgsgarantie
- Keine Kaltakquise
- Transparente Kosten
- Vertraulich & DSGVO-konform
Geld zurück nach Kryptobetrug — ist das möglich?
Kurz beantwortet
Krypto-Transaktionen lassen sich nicht zurückbuchen — verloren ist Ihr Geld damit aber nicht zwingend. Ansatzpunkte sind die Nachverfolgung der Zahlungsströme, Auskünfte und Sicherungen bei Börsen mit Kundenidentifizierung sowie Ihre Fiat-Einzahlungswege (SEPA, Kreditkarte). Entscheidend ist Geschwindigkeit: Je früher Ermittlungen und Sicherungsmaßnahmen ansetzen, desto eher lassen sich Vermögenswerte sichern.
Ob rechtliche Schritte in Ihrem Fall Aussicht haben, hängt von den konkreten Zahlungswegen ab — pauschale Zusagen wären unseriös.
Maschen erkennen
Die häufigsten Maschen beim Kryptobetrug
Die Muster wiederholen sich — und wer sie kennt, erkennt auch, an welcher Stelle rechtlich angesetzt werden kann.
Gefälschte Börsen & Trading-Apps
Professionell wirkende Plattformen zeigen Kurse, Depots und satte Gewinne an — doch das Guthaben existiert nur in der Datenbank der Täter. Gehandelt wird nie, eingezahlte Coins fließen direkt an die Betrüger.
Pig Butchering über Social Media & Dating
Über Instagram, WhatsApp oder Dating-Apps wird wochenlang Vertrauen aufgebaut, bevor die „exklusive“ Krypto-Anlage ins Spiel kommt. Kleine Testauszahlungen sollen Seriosität vortäuschen — bis zur großen Einzahlung.
Angebliche „Wallet-Verifizierung“
Betroffene sollen zur „Verifizierung“ oder „Synchronisierung“ ihrer Wallet Coins an eine fremde Adresse senden oder die Seed-Phrase auf einer gefälschten Seite eingeben. Danach ist die Wallet leergeräumt.
Vorschussgebühren vor Auszahlung
Die Auszahlung des angeblichen Gewinns wird von „Steuern“, „Liquiditätsnachweisen“ oder „Compliance-Gebühren“ abhängig gemacht. Jede dieser Zahlungen versickert — die Auszahlung kommt nie.
Wenn der Kontakt über eine Dating-App oder Social Media entstanden ist und erst nach Wochen von einer Anlage die Rede war, ist das kein Krypto-Fall im engeren Sinn: Diese Masche heißt Love Scam oder Pig Butchering, und wir behandeln sie eigens auf Love Scam & Liebesbetrug.
Besonderheit Blockchain
Krypto-Transfers sind unumkehrbar — warum jede Woche zählt
Eine Überweisung kann die Bank unter Umständen zurückrufen, eine Lastschrift lässt sich widerrufen — eine bestätigte Transaktion auf der Blockchain nicht. Es gibt keine zentrale Stelle, die einen Transfer storniert. Betrüger wissen das und leiten erbeutete Coins oft binnen Stunden über Zwischen-Wallets weiter, tauschen sie auf Börsen in andere Währungen oder verschleiern die Spur über sogenannte Mixer.
Aussichtslos ist die Lage deshalb nicht — denn die Blockchain vergisst nichts. Drei Ansatzpunkte bleiben auch bei Kryptozahlungen:
- Zahlungsströme nachvollziehen: Jede Transaktion ist öffentlich und dauerhaft dokumentiert. Transfers lassen sich daher häufig von Ihrer Einzahlung bis zu einem Auszahlungspunkt — meist einer Börse — verfolgen.
- Börsen mit Kundenidentifizierung (KYC): Regulierte Handelsplätze müssen ihre Kunden identifizieren. Landen Coins dort, können Ermittlungsbehörden Auskünfte einholen und die Sicherung von Guthaben veranlassen (§§ 73 ff. StGB) — über die Akteneinsicht nach § 406e StPO fließen diese Erkenntnisse in die zivilrechtliche Durchsetzung ein.
- Fiat-Einzahlungswege: Viele Betroffene haben zunächst per SEPA-Überweisung oder Kreditkarte an eine Plattform oder einen Umtauschdienst gezahlt. Hier existieren Empfängerkonten bei regulierten Instituten — je nach Zahlungsart kommen eigene Ansatzpunkte in Betracht, die wir konkret prüfen.
Alle drei Wege haben eines gemeinsam: Sie funktionieren umso besser, je früher sie beschritten werden. Was das für Ihren Fall heißt, klären wir in der kostenlosen Ersteinschätzung.
Rechtliche Grundlagen
Auf welcher Grundlage Sie bei Kryptobetrug Ansprüche geltend machen
Dass Betrüger Kryptowährungen nutzen, ändert an der Rechtslage nichts: Betrug bleibt Betrug, unerlaubte Finanzgeschäfte bleiben unerlaubt. Welche der folgenden Grundlagen in Ihrem Fall trägt, hängt von den Fakten ab — das prüfen wir konkret.
§ 263 StGB — Betrug
Kryptobetrug ist Betrug im strafrechtlichen Sinn. Das Ermittlungsverfahren ist für Betroffene oft der Schlüssel zu Informationen und Sicherungsmaßnahmen, die auf zivilrechtlichem Weg allein nicht erreichbar wären.
§ 823 Abs. 2 BGB — Schadensersatz
Wer ein Schutzgesetz verletzt — etwa § 263 StGB oder die Erlaubnispflicht des § 32 KWG —, haftet den Geschädigten auf Schadensersatz. Der zentrale zivilrechtliche Hebel gegen Täter und Mitwirkende.
§ 826 BGB — Sittenwidrige Schädigung
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung verpflichtet zum Ersatz des Schadens. Die Vorschrift erfasst auch Hintermänner und Personen, die das Betrugssystem bewusst unterstützt haben.
§ 32 KWG — Fehlende Erlaubnis
Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte erfordern in Deutschland eine Erlaubnis der BaFin. Viele Krypto-„Broker“ agieren ohne jede Erlaubnis — ein wichtiger Anknüpfungspunkt für die Haftung.
§ 406e StPO — Akteneinsicht
Als Vertreter der Verletzten erhalten wir Einsicht in die Ermittlungsakte — häufig die einzige Quelle für KYC-Daten von Börsen, Kontoverbindungen und identifizierte Beteiligte.
§§ 73 ff. StGB — Einziehung
Staatsanwaltschaften können Taterträge einziehen und Vermögenswerte sichern lassen. Aus gesicherten Werten können Geschädigte im Rahmen der Entschädigung befriedigt werden.
Unser Vorgehen
So gehen wir bei Kryptobetrug für Sie vor
- 01
Kostenlose Ersteinschätzung
Sie schildern den Fall, wir sichten Wallet-Adressen, Transaktionsdaten und Zahlungswege — und sagen Ihnen offen, welche Schritte Aussicht haben und welche nicht.
- 02
Spuren sichern, Anzeige erstatten
Wir bereiten die On-Chain-Daten für eine fundierte Strafanzeige auf und regen frühzeitig Sicherungsmaßnahmen an — bei Ermittlungsbehörden ebenso wie bei Börsen und Zahlungsdienstleistern.
- 03
Auskünfte & Akteneinsicht
Über die Akteneinsicht (§ 406e StPO) gelangen wir an Ermittlungsergebnisse — etwa KYC-Daten von Börsen, Empfängerkonten und identifizierte Beteiligte.
- 04
Ansprüche durchsetzen
Wir machen Schadensersatzansprüche gegen identifizierte Täter und Beteiligte geltend — außergerichtlich und gerichtlich, auch mit Blick auf den Fiat-Zahlungsweg.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Entstehen danach Kosten, rechnen wir nach dem RVG oder einer vorab besprochenen Vereinbarung ab — vorab besprochen, ohne versteckte Gebühren.
Ehrliche Einschätzung
Was wir Ihnen nicht versprechen können
Verlorene Coins lassen sich nicht per Knopfdruck zurückholen — und niemand kann Ihnen die Wiederbeschaffung garantieren. Wer nach einem Kryptobetrug genau das verspricht, will Sie in aller Regel ein zweites Mal schädigen.
- Keine Erfolgsgarantie
- Seriöse Rechtsverfolgung kennt keine Garantien. Wir sagen Ihnen ehrlich, welche Schritte in Ihrem Fall Aussicht haben — und welche nicht.
- Keine Kaltakquise
- Wir kontaktieren Betroffene niemals unaufgefordert. Wer Sie ungefragt anruft und Rückholung verspricht, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst Betrüger.
- Transparente Kosten
- Vergütung nach klaren Grundsätzen (RVG bzw. Vereinbarung), vorab erläutert. Keine versteckten Vorabgebühren.
- Vertraulich & DSGVO-konform
- Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich in der EU verarbeitet.
Häufige Fragen
Kryptobetrug & Bitcoin-Betrug — häufige Fragen
Kann man Bitcoin-Zahlungen zurückverfolgen?
Technisch ja: Die Blockchain ist ein öffentliches Register, Zahlungsströme lassen sich oft bis zu einer Börse oder einem Auszahlungspunkt nachvollziehen. Die Hürde ist die Zuordnung — wer hinter einer Wallet-Adresse steht, ergibt sich erst aus Auskünften von Börsen (KYC-Daten) oder aus den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden; Mixer und schnelle Weitertransfers erschweren das zusätzlich. Nachverfolgung ist also möglich, eine Rückzahlung folgt daraus aber nicht automatisch.
Was ist, wenn die Täter im Ausland sitzen?
Das ist der Regelfall — und der direkte Zugriff auf Täter in Drittstaaten ist schwierig und oft langwierig. Deshalb setzen wir dort an, wo der Aufenthaltsort der Täter keine Rolle spielt: bei Börsen in regulierten Märkten, dort gesicherten Guthaben und den Konten, über die Ihre Fiat-Einzahlungen gelaufen sind. Ob das in Ihrem Fall trägt, klären wir in der Ersteinschätzung.
Wie schnell muss ich nach einem Kryptobetrug handeln?
So schnell wie möglich — bei Krypto noch dringlicher als bei anderen Betrugsformen. Solange Gelder auf einer Börse mit Kundenidentifizierung liegen, besteht die Chance, dass sie eingefroren oder gesichert werden. Sind sie über Mixer oder unregulierte Plattformen weitergeleitet, wird es deutlich schwerer. Daneben gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren (§§ 195, 199 BGB) — das praktische Zeitfenster für Sicherungsmaßnahmen ist aber meist erheblich kürzer.
Was kostet die anwaltliche Hilfe bei Bitcoin- und Kryptobetrug?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Danach rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Basis einer vorab besprochenen Vergütungsvereinbarung ab — Sie wissen vor jedem Schritt, welche Kosten entstehen. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung prüfen wir auf Deckung. Von Anbietern, die hohe Vorauszahlungen für eine angebliche Krypto-Rückholung verlangen, raten wir dringend ab.
Ein Unternehmen will meine Coins gegen Vorkasse zurückholen — ist das seriös?
Sehr wahrscheinlich nicht. Sogenannte Recovery-Scams richten sich gezielt an Menschen, die bereits Opfer eines Kryptobetrugs wurden: Gegen Vorabgebühren wird die Wiederbeschaffung der Coins versprochen — geliefert wird nichts. Seriöse Kanzleien geben keine Erfolgsgarantie ab, verkaufen keine „Hacker-Dienste“ und melden sich nie unaufgefordert bei Betroffenen. Prüfen Sie jeden Anbieter über offizielle Verzeichnisse, bevor Sie erneut Geld zahlen.
Kostenlose Ersteinschätzung
Fall schildern — kostenlose Ersteinschätzung
Stichpunkte genügen. Sie erhalten eine Einschätzung, welche Schritte in Ihrem Fall in Betracht kommen — kostenlos und unverbindlich.
Kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns danach ausdrücklich beauftragen — die Vergütung nach RVG oder Vergütungsvereinbarung besprechen wir vorab. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung prüfen wir für Sie.
Für wen wir tätig werden können
Wir sind in Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen und arbeiten nach deutschem Recht. In der Regel können wir helfen, wenn mindestens eines zutrifft: Sie leben in Deutschland, Sie haben von einem Bank- oder Handelskonto in Deutschland oder der EU gezahlt, oder eine beteiligte Firma, Bank oder ein Zahlungsdienstleister sitzt hier. Für Betroffene aus Österreich oder der Schweiz können wir tätig werden, wenn der Fall einen Bezug nach Deutschland oder in die EU hat — etwa eine hier ansässige Bank, ein Zahlungsdienstleister oder ein Beteiligter. Trifft nichts davon zu, schreiben Sie es einfach dazu — wir sagen Ihnen offen, ob wir tätig werden können.
Ihr nächster Schritt
Lassen Sie Ihren Krypto-Fall jetzt kostenlos prüfen
Wallet-Adressen, Transaktions-IDs und der Name der Plattform genügen für den Anfang. Wir prüfen, wohin die Coins geflossen sind und wo sich rechtlich ansetzen lässt.
Kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns danach ausdrücklich beauftragen — die Vergütung nach RVG oder Vergütungsvereinbarung besprechen wir vorab. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung prüfen wir für Sie.
Keine Erfolgsgarantie — dafür eine klare Einschätzung. Keine Weitergabe Ihrer Daten, Verarbeitung ausschließlich in der EU.
- 01Sie schildern Ihren Fall — online oder telefonisch
- 02Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück
- 03Sie erhalten eine Ersteinschätzung — kostenlos und unverbindlich