Broker-Betrug: Ihre Ansprüche gegen unseriöse Trading-Plattformen
Die Plattform zeigte Gewinne, die Auszahlung kommt nicht? Wir prüfen den Anbieter und machen Ihre Ansprüche geltend — bundesweit.
Fall kostenlos prüfen lassen — in 3 Schritten
- Keine Erfolgsgarantie
- Keine Kaltakquise
- Transparente Kosten
- Vertraulich & DSGVO-konform
Was tun bei Broker-Betrug?
Kurz beantwortet
Bei Broker-Betrug gilt: keine weiteren Zahlungen an die Plattform leisten, Beweise sichern und sofort Bank oder Kartenanbieter informieren. Lassen Sie den Anbieter über die BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen — und Ihre rechtlichen Schritte: Rückbuchung bei Kartenzahlung, Strafanzeige und Schadensersatzansprüche gegen Betreiber und Beteiligte.
Wenn Ihre Plattform aktuell die Auszahlung blockiert, finden Sie konkrete Schritte auf der Seite „Trading-Plattform zahlt nicht aus“.
Das Muster
Wie die Masche unseriöser Broker abläuft
Die Fälle ähneln sich bis ins Detail — was Betroffenen oft erst auffällt, wenn sie das Muster einmal gesehen haben. Es zu erkennen ist der erste Schritt, um es zu durchbrechen.
- 01
Der Erstkontakt
Werbeanzeigen in sozialen Netzwerken, gefälschte Promi-Empfehlungen oder ein Anruf aus dem Nichts. Der Einstieg wirkt harmlos: eine kleine Summe von wenigen hundert Euro, angeblich ohne Risiko.
- 02
Der „Account Manager“
Ein persönlicher Betreuer meldet sich, baut Vertrauen auf und drängt zu immer höheren Nachzahlungen — per Telefon, WhatsApp oder Fernwartungssoftware direkt auf Ihrem Rechner.
- 03
Die Scheingewinne
Die Handelsoberfläche zeigt beeindruckende Gewinne. In vielen Fällen ist sie manipuliert: Kurse und Kontostände sind frei erfunden, das Geld wurde nie investiert.
- 04
Die verweigerte Auszahlung
Wer auszahlen will, soll plötzlich „Steuern“, „Gebühren“ oder „Kautionen“ vorschießen. Danach wird das Konto gesperrt — oder der Kontakt bricht vollständig ab.
Wichtig: Dass Sie auf diese Masche hereingefallen sind, ist keine Frage der Intelligenz. Die Täter arbeiten arbeitsteilig, mit geschulten Gesprächsführern und professionell gestalteten Plattformen — genau darauf ist das System angelegt.
Besondere Vorsicht
Klon-Firmen: Wenn Betrüger regulierte Anbieter imitieren
Eine besonders perfide Variante: Die Täter übernehmen Name, Anschrift und Registerdaten eines real existierenden, tatsächlich zugelassenen Finanzdienstleisters — und treten unter dessen Identität auf, meist mit einer leicht abgewandelten Internetadresse und eigenen Kontaktdaten. Wer den echten Anbieter nachschlägt, findet eine saubere Zulassung — und wähnt sich in Sicherheit.
Erlaubnis allein genügt nicht als Prüfung. Entscheidend ist, ob Sie wirklich mit dem zugelassenen Unternehmen kommunizieren: Stimmen Internetadresse, E-Mail-Domain, Telefonnummer und Bankverbindung mit den offiziell hinterlegten Angaben überein? Bei Klon-Firmen weichen genau diese Daten ab.
Ob ein Anbieter über eine Erlaubnis der BaFin verfügt, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachschlagen; dort veröffentlicht die Aufsicht auch laufend Warnungen zu unerlaubten Angeboten und bekannten Klon-Firmen. Im Rahmen der Ersteinschätzung übernehmen wir diese Prüfung für Sie — einschließlich des Abgleichs der Kontaktdaten.
Rechtliche Grundlagen
Welche Ansprüche haben Sie gegen einen unseriösen Broker?
Der zentrale Hebel bei Broker-Betrug ist häufig die Erlaubnispflicht: Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, braucht dafür eine Erlaubnis der BaFin (§ 32 KWG). Unseriöse Trading-Plattformen haben diese Erlaubnis in aller Regel nicht — sie operieren von Anfang an außerhalb des Aufsichtsrechts.
- Schadensersatz wegen unerlaubten Geschäftsbetriebs
- Grundlage: § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit der Erlaubnispflicht des § 32 KWG
- Ansatzpunkt: Betreiber, die ohne Erlaubnis Einlagen entgegennehmen oder Finanzdienstleistungen erbringen — je nach Tatbeitrag auch Hintermänner und Beteiligte; die Erlaubnispflicht dient gerade dem Schutz der Anleger
- Deliktische Ansprüche wegen Betrugs
- Grundlage: § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB; § 826 BGB
- Ansatzpunkt: Manipulierte Handelsoberflächen und erfundene Gewinne sind Betrug — daran knüpfen Schadensersatz und die Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung an
- Vermögenssicherung über das Strafverfahren
- Grundlage: §§ 73 ff. StGB, §§ 111b ff. StPO; Akteneinsicht nach § 406e StPO
- Ansatzpunkt: Staatsanwaltschaften können Konten sperren und Vermögenswerte durch Einziehung und Vermögensarrest sichern — über die anwaltliche Akteneinsicht erfahren wir zudem oft, wohin das Geld geflossen ist und wer greifbar ist
Beachten Sie die Verjährung: Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt haben (§§ 195, 199 BGB) — im Einzelfall gelten abweichende Fristen. Welche dieser Wege in Ihrem Fall tragen, hängt von Anbieter, Unterlagen und Zahlungswegen ab. Genau das klären wir in der Ersteinschätzung.
Zahlungswege
Kreditkarte oder Überweisung — was lässt sich noch tun?
Wie Sie gezahlt haben, bestimmt maßgeblich, welche Ansatzpunkte es neben den Ansprüchen gegen die Täter gibt. Wir sagen Ihnen hier bewusst auch, wo die Grenzen liegen.
Zahlung per Kreditkarte
Bei Kartenzahlungen kann über die kartenausgebende Bank eine Rückbuchung (Chargeback) angeregt werden — etwa wenn die versprochene Leistung nie erbracht wurde. Zwei Dinge sagen wir dabei offen: Die Entscheidung liegt bei Bank und Kartennetzwerk, nicht bei uns — und es gelten Fristen, die je nach Netzwerk oft nur wenige Monate ab der Zahlung betragen. Deshalb zählt hier jede Woche. Unsere Aufgabe ist es, den Antrag mit einer sauberen Dokumentation des Sachverhalts zu unterlegen.
Zahlung per Überweisung
Überweisungen fließen auf Empfängerkonten, die häufig über Mittelsleute oder Firmenkonten im In- und Ausland geführt werden. Ein Rückruf der Überweisung gelingt nur in seltenen Ausnahmefällen kurz nach der Zahlung. Realistische Ansatzpunkte sind: die Empfängerbank unverzüglich informieren, über die Strafanzeige eine Sperrung der Konten anregen und Ansprüche gegen die Inhaber der Empfängerkonten prüfen — wer sein Konto für Betrugsgelder zur Verfügung stellt, kann je nach Einzelfall selbst haften.
Unser Vorgehen
So gehen wir bei Broker-Betrug für Sie vor
- 01
Kostenlose Ersteinschätzung
Wir prüfen den Anbieter über die BaFin-Unternehmensdatenbank, sichten Ihre Unterlagen und Zahlungswege — und sagen Ihnen offen, welche Schritte Aussicht haben.
- 02
Zahlungswege sichern
Wir kümmern uns um die Kommunikation mit Bank und Kartenanbieter, regen die Rückbuchung an und informieren Empfängerbanken, bevor Gelder weiterwandern.
- 03
Strafanzeige & Akteneinsicht
Wir erstatten eine fundierte Strafanzeige, regen Kontosperrungen an und werten die Ermittlungsakte über § 406e StPO aus — oft die entscheidende Quelle.
- 04
Ansprüche durchsetzen
Wir machen Ihre Schadensersatzansprüche gegen Betreiber, Hintermänner und Beteiligte geltend — außergerichtlich und, wo tragfähig, gerichtlich.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Entstehen danach Kosten, rechnen wir nach dem RVG oder einer vorab besprochenen Vereinbarung ab — vorab besprochen, ohne versteckte Gebühren.
Ehrlichkeit statt Versprechen
Was wir Ihnen nicht versprechen
Ob und wie viel Geld sich zurückfordern lässt, hängt von Zahlungsweg, Anbieter und Zeitpunkt ab — pauschale Zusagen wären unseriös.
- Keine Erfolgsgarantie
- Seriöse Rechtsverfolgung kennt keine Garantien. Wir sagen Ihnen ehrlich, welche Schritte in Ihrem Fall Aussicht haben — und welche nicht.
- Keine Kaltakquise
- Wir kontaktieren Betroffene niemals unaufgefordert. Wer Sie ungefragt anruft und Rückholung verspricht, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst Betrüger.
- Transparente Kosten
- Vergütung nach klaren Grundsätzen (RVG bzw. Vereinbarung), vorab erläutert. Keine versteckten Vorabgebühren.
- Vertraulich & DSGVO-konform
- Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich in der EU verarbeitet.
Vorsicht nach einem Broker-Betrug: Wer Sie jetzt unaufgefordert kontaktiert und die Rückholung gegen Vorkasse anbietet, gehört mit hoher Wahrscheinlichkeit zum selben Täterkreis. Ihre Kontaktdaten stammen dann oft aus gehandelten Opferlisten.
Häufige Fragen
Broker-Betrug — häufige Fragen von Betroffenen
Ich habe über CFDs gehandelt und verloren — ist das Betrug?
Verluste beim CFD-Handel allein begründen keinen Betrugsvorwurf: CFDs sind hochriskante Produkte, und Verluste sind dort der Regelfall. Anders liegt es, wenn die Plattform gar nicht real gehandelt hat, Kursverläufe manipuliert wurden, ein „Account Manager“ Sie zu Nachschüssen gedrängt hat oder der Anbieter die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis nicht besitzt. Genau diese Punkte prüfen wir in der kostenlosen Ersteinschätzung.
Kann ich mein Geld von einem unseriösen Broker zurückbekommen?
Das hängt vom Einzelfall ab — wer Ihnen die Rückzahlung pauschal zusagt, handelt unseriös. Entscheidend ist vor allem der Zahlungsweg: Bei Kreditkartenzahlungen kommt eine Rückbuchung in Betracht, bei Überweisungen geht es um die Empfängerkonten, und daneben stehen Schadensersatzansprüche gegen Betreiber und Beteiligte im Raum. Nach der kostenlosen Ersteinschätzung wissen Sie, welche Wege in Ihrem Fall Aussicht haben — und welche nicht.
Der Broker verlangt Steuern oder Gebühren vor der Auszahlung — soll ich zahlen?
Nein. Kein seriöser Broker verlangt, dass Sie Steuern oder Gebühren vorab an ihn überweisen, damit Ihr eigenes Guthaben „freigegeben“ wird. Diese Forderung ist ein klassisches Betrugsmuster, mit dem Betroffene ein weiteres Mal zur Kasse gebeten werden. Leisten Sie keine weitere Zahlung und lassen Sie stattdessen Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen.
Was bringt es mir, wenn der Broker keine BaFin-Erlaubnis hat?
Sehr viel. Wer in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, verstößt gegen § 32 KWG. Diese Erlaubnispflicht schützt gerade die Anleger — daraus können sich Schadensersatzansprüche über § 823 Abs. 2 BGB ergeben, unter Umständen auch gegen Hintermänner und Beteiligte. Ob der Anbieter eine Erlaubnis hat, prüfen wir über die Unternehmensdatenbank der BaFin.
Wie lange kann ich eine Kreditkartenzahlung zurückbuchen lassen?
Die Fristen richten sich nach den Regeln des jeweiligen Kartennetzwerks und betragen oft nur wenige Monate ab der Zahlung — deshalb sollten Sie Ihre Bank so früh wie möglich informieren. Wichtig für Ihre Erwartung: Über die Rückbuchung entscheiden Bank und Kartennetzwerk, nicht die Kanzlei. Wir bereiten den Antrag mit den nötigen Nachweisen so auf, dass der Sachverhalt klar dokumentiert ist.
Der Broker sitzt angeblich im Ausland — lohnt sich rechtliches Vorgehen überhaupt?
Ein Auslandsbezug macht die Sache schwieriger, aber nicht automatisch aussichtslos. Die Zahlungsströme führen häufig über Konten in der EU, und über eine Strafanzeige mit anschließender Akteneinsicht (§ 406e StPO) lassen sich oft Kontoinhaber und Beteiligte ermitteln, die greifbar sind. Ob sich der Aufwand in Ihrem Fall lohnt, sagen wir Ihnen nach der Ersteinschätzung offen — auch dann, wenn die Antwort Nein lautet.
Was kostet die anwaltliche Hilfe bei Broker-Betrug?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Danach rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer vorab besprochenen Vergütungsvereinbarung ab — die Kosten besprechen wir, bevor sie entstehen. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung prüfen wir auf Deckung. Von Anbietern, die Ihnen die Rückholung Ihres Geldes gegen Vorkasse versprechen, raten wir dringend ab.
Kostenlose Ersteinschätzung
Fall schildern — kostenlose Ersteinschätzung
Stichpunkte genügen. Sie erhalten eine Einschätzung, welche Schritte in Ihrem Fall in Betracht kommen — kostenlos und unverbindlich.
Kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns danach ausdrücklich beauftragen — die Vergütung nach RVG oder Vergütungsvereinbarung besprechen wir vorab. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung prüfen wir für Sie.
Für wen wir tätig werden können
Wir sind in Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen und arbeiten nach deutschem Recht. In der Regel können wir helfen, wenn mindestens eines zutrifft: Sie leben in Deutschland, Sie haben von einem Bank- oder Handelskonto in Deutschland oder der EU gezahlt, oder eine beteiligte Firma, Bank oder ein Zahlungsdienstleister sitzt hier. Für Betroffene aus Österreich oder der Schweiz können wir tätig werden, wenn der Fall einen Bezug nach Deutschland oder in die EU hat — etwa eine hier ansässige Bank, ein Zahlungsdienstleister oder ein Beteiligter. Trifft nichts davon zu, schreiben Sie es einfach dazu — wir sagen Ihnen offen, ob wir tätig werden können.
Ihr nächster Schritt
Lassen Sie Ihren Fall jetzt kostenlos prüfen
Nennen Sie uns die Plattform und wie Sie gezahlt haben — per Karte, Überweisung oder Krypto. Davon hängt ab, welche Wege offenstehen, und genau das prüfen wir zuerst.
Kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns danach ausdrücklich beauftragen — die Vergütung nach RVG oder Vergütungsvereinbarung besprechen wir vorab. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung prüfen wir für Sie.
Keine Erfolgsgarantie — dafür eine klare Einschätzung. Keine Weitergabe Ihrer Daten, Verarbeitung ausschließlich in der EU.
- 01Sie schildern Ihren Fall — online oder telefonisch
- 02Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück
- 03Sie erhalten eine Ersteinschätzung — kostenlos und unverbindlich