Über uns · Bundesweite Vertretung

Die Kanzlei

Wir vertreten Betroffene von Anlagebetrug, Kryptobetrug und Broker-Betrug — bundesweit, konzentriert auf Kapitalmarkt- und Betrugsfälle. Hier finden Sie keine geschönten Zahlen und keine Versprechen, sondern unsere Arbeitsweise, unsere berufsrechtlichen Angaben und die Wege, beides selbst zu überprüfen.

  • Keine Erfolgsgarantie
  • Keine Kaltakquise
  • Transparente Kosten
  • Vertraulich & DSGVO-konform

Selbstverständnis

Wie wir arbeiten

Betroffene eines Betrugs haben ihr Vertrauen bereits einmal an die falsche Adresse gegeben. Unsere Antwort darauf ist keine Werbeprosa, sondern eine nachvollziehbare Arbeitsweise: klarer Fokus, klarer Ablauf, klare Kosten — und eine offene Einschätzung, bevor Sie sich binden.

Ein Fokus: Kapitalmarkt- und Betrugsfälle

Wir bearbeiten Kapitalmarkt- und Betrugsfälle. Diese Konzentration bedeutet: Die Muster der Täter, die typischen Zahlungswege und die Reaktionsweisen von Banken und Staatsanwaltschaften sind unser Tagesgeschäft.

Bundesweite Vertretung

Anlagebetrug kennt keinen Gerichtsbezirk. Wir vertreten Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet — die Mandatsführung funktioniert vollständig per Telefon, E-Mail und Videotermin, Gerichtstermine nehmen wir bundesweit wahr.

Ehrliche Einschätzung statt Versprechen

Nicht jeder Fall lässt sich wirtschaftlich sinnvoll verfolgen. Wenn die Erfolgsaussichten schlecht stehen, sagen wir Ihnen das in der Ersteinschätzung — bevor Kosten entstehen. Eine Erfolgsgarantie geben wir nicht ab; wer das tut, ist unseriös.

Transparente Kosten

Vergütung nach RVG oder auf Grundlage einer klaren Vereinbarung — vorab erläutert, ohne versteckte Vorabgebühren. Wie wir abrechnen, erklären wir offen auf der Kostenseite.

Schnittstellen-Materie

Warum Spezialisierung zählt

Betrugsfälle am Kapitalmarkt liegen an der Schnittstelle zweier Rechtsgebiete: Das Strafverfahren liefert Informationen und sichert Vermögen, das Zivilrecht macht daraus durchsetzbare Ansprüche. Dazu kommt ein drittes Feld, das in keinem Lehrbuch steht — das Verständnis für die Zahlungswege, über die das Geld tatsächlich geflossen ist. Wer nur eines dieser Felder beherrscht, verschenkt Möglichkeiten.

  1. 01

    Strafrecht

    Eine fundierte Strafanzeige gibt Ermittlern eine Arbeitsgrundlage. Über die anwaltliche Akteneinsicht (§ 406e StPO) gelangen wir an Informationen zu Tätern und Konten, und wir regen die Sicherung von Vermögenswerten an (§§ 73 ff. StGB, §§ 111b ff. StPO) — bevor Gelder weiterwandern.

  2. 02

    Zivilrecht

    Am Ende zählt die Frage: Wer haftet mit welchem Vermögen? In Betracht kommen deliktische Ansprüche gegen Täter und Beteiligte (§ 823 Abs. 2 BGB, § 826 BGB) sowie Haftung aus fehlerhafter Anbahnung und Beratung (§§ 280, 311 BGB) — stets mit Blick auf die Verjährung (§§ 195, 199 BGB).

  3. 03

    Zahlungswege

    Ob Überweisung, Kreditkarte oder Krypto-Transfer: Jede Zahlart eröffnet eigene Ansatzpunkte — von der Rückbuchung bei Kartenzahlung bis zur Nachverfolgung von Wallet-Adressen. Wer Zahlungsströme nicht lesen kann, übersieht Anspruchsgegner.

Vertrauen ist überprüfbar

So können Sie uns überprüfen

Verlassen Sie sich nicht auf Selbstauskünfte — auch nicht auf unsere. Nutzen Sie die offiziellen Wege, die es für genau diesen Zweck gibt:

  • Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis

    Jede in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin und jeder zugelassene Rechtsanwalt ist im amtlichen Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer eingetragen. Prüfen Sie dort Name, Kanzleianschrift und Kammerzugehörigkeit: rechtsanwaltsregister.org.

  • Impressum

    Unser Impressum nennt Kanzleiname, ladungsfähige Anschrift und die direkten Kontaktwege. Fehlt ein Impressum ganz, ist das bei jedem Anbieter ein Warnsignal.

  • Keine Kaltakquise

    Wir kontaktieren Betroffene niemals unaufgefordert — weder per Anruf noch per E-Mail oder Messenger. Meldet sich jemand in unserem Namen bei Ihnen, ohne dass Sie uns zuvor kontaktiert haben, brechen Sie den Kontakt ab. Wie solche Maschen funktionieren, erklärt unsere Warnung vor Recovery-Scams.

Ihr nächster Schritt

Lernen Sie uns im Gespräch kennen

Schildern Sie uns Ihren Fall — Sie erhalten eine Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten, vertraulich und unverbindlich. Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns mandatieren.

Kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns danach ausdrücklich beauftragen — die Vergütung nach RVG oder Vergütungsvereinbarung besprechen wir vorab. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung prüfen wir für Sie.

Keine Erfolgsgarantie — dafür eine klare Einschätzung. Keine Weitergabe Ihrer Daten, Verarbeitung ausschließlich in der EU.

  1. 01Sie schildern Ihren Fall — online oder telefonisch
  2. 02Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück
  3. 03Sie erhalten eine Ersteinschätzung — kostenlos und unverbindlich
Kostenlose Ersteinschätzung