Glossar · Begriff

Anlagebetrug

Täuschung von Anlegern über eine Kapitalanlage, um Zahlungen zu erlangen — strafbar als Betrug nach § 263 StGB. Definition und Bedeutung.

Weitere Begriffe

  • Akteneinsicht

    Akteneinsicht nach § 406e StPO: Wie Geschädigte über einen Rechtsanwalt Einblick in die Ermittlungsakte erhalten — oft entscheidend für Ansprüche.

  • BaFin-Warnliste

    Öffentliche Warnungen der Finanzaufsicht vor Anbietern ohne Erlaubnis nach § 32 KWG — und was ein Eintrag für Anleger bedeutet.

  • Chargeback

    Rückbuchung einer Kartenzahlung über die kartenausgebende Bank — wann sie bei Betrug in Betracht kommt und welche Fristen gelten.

← Zurück zum Glossar

Kostenlose Ersteinschätzung