Ein unregulierter Broker ist ein Anbieter von Handels- oder Anlagedienstleistungen, der ohne die dafür erforderliche behördliche Erlaubnis tätig ist — in Deutschland insbesondere ohne Erlaubnis nach § 32 KWG. Solche Anbieter unterliegen keiner Finanzaufsicht: Kundengelder sind nicht durch Aufsichtsregeln geschützt, und hinter vielen dieser „Broker“ stehen reine Betrugsplattformen.
Typische Merkmale sind ein angeblicher Sitz in Offshore-Staaten, fehlende oder gefälschte Lizenzangaben, aggressive Telefonakquise durch „Account-Manager“, Druck zu immer höheren Einzahlungen — und blockierte Auszahlungen, sobald der Kunde sein Geld abziehen will. Ob ein Anbieter über eine Erlaubnis verfügt, lässt sich über die Unternehmensdatenbank und die Warnungen der BaFin prüfen; die Prüfung sollte vor jeder Einzahlung stehen.
Rechtlich ist die fehlende Erlaubnis für Geschädigte ein wichtiger Hebel: Das Betreiben erlaubnispflichtiger Geschäfte ohne Erlaubnis ist verboten, und Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 KWG kommen in Betracht — neben deliktischen Ansprüchen wegen des Betrugs selbst. Ob und gegen wen sich Ansprüche durchsetzen lassen, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, welche Personen und Konten identifizierbar sind.
Bedeutung für Betroffene
Wer bei einem unregulierten Broker eingezahlt hat, sollte Beweise sichern und die Rechtslage prüfen lassen. Das Vorgehen erklärt die Seite Broker-Betrug; bei verweigerten Auszahlungen hilft die Seite Trading-Plattform zahlt nicht aus weiter.
Weitere Begriffe
Recovery-Scam
Folgebetrug, bei dem angebliche Rückhol-Dienste Betrugsopfern gegen Vorkasse die Rückholung des Geldes versprechen.
Schneeballsystem
Anlagemodell, das Auszahlungen aus den Einzahlungen neuer Anleger finanziert und zwangsläufig zusammenbricht — Merkmale und Rechtslage.
Vermögensarrest
Vermögensarrest (§§ 111b ff. StPO): vorläufige Sicherung von Vermögenswerten im Strafverfahren — Grundlage für Einziehung und Opferentschädigung.