Ein Schneeballsystem ist ein Anlagemodell, bei dem Auszahlungen an frühere Anleger nicht aus echten Erträgen, sondern aus den Einzahlungen neuer Anleger finanziert werden. Da eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage fehlt, bricht das System zwangsläufig zusammen, sobald der Zufluss neuer Gelder stockt — die zuletzt Eingestiegenen verlieren dabei regelmäßig den Großteil ihres Kapitals.
Das Prinzip — international auch als Ponzi-System bekannt — lebt vom Schein der Seriosität: Frühe Anleger erhalten tatsächlich Auszahlungen, berichten begeistert weiter und werben so unbewusst neue Opfer an. Moderne Varianten laufen häufig über Online-Plattformen mit gefälschten Kontoständen und Kursverläufen, sodass die angeblichen Gewinne jederzeit „belegbar“ erscheinen. Warnsignale sind konstant hohe Renditen ohne Verlustphasen, Prämien für das Anwerben weiterer Anleger und intransparente Angaben dazu, womit die Erträge eigentlich erwirtschaftet werden.
Rechtlich ist der Betrieb eines Schneeballsystems regelmäßig Betrug nach § 263 StGB; wird mit Prospekten oder Darstellungen um einen größeren Anlegerkreis geworben, kommt Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB hinzu. Zivilrechtlich stehen Geschädigten insbesondere Ansprüche aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Seite.
Bedeutung für Betroffene
Beim Zusammenbruch eines Schneeballsystems zählt Geschwindigkeit: Je früher Ansprüche geprüft und Vermögenswerte gesichert werden, desto besser die Ausgangslage. Das Vorgehen im Überblick zeigt die Seite Anlagebetrug; praktische erste Schritte erklärt der Leitfaden Anlagebetrug: Geld zurückholen.
Weitere Begriffe
Recovery-Scam
Folgebetrug, bei dem angebliche Rückhol-Dienste Betrugsopfern gegen Vorkasse die Rückholung des Geldes versprechen.
Unregulierter Broker
Anbieter ohne die erforderliche Erlaubnis (§ 32 KWG). Warum fehlende Aufsicht ein deutliches Warnsignal ist.
Vermögensarrest
Vermögensarrest (§§ 111b ff. StPO): vorläufige Sicherung von Vermögenswerten im Strafverfahren — Grundlage für Einziehung und Opferentschädigung.